
Achten Sie auf die Sicherheit für Ihre Einlagen
Für die Spareinlagen von Anlegern bestand bei Banken schon immer das Verlustrisiko bei einem eventuellen Konkurs des Institutes. Davon sind auch österreichische Sparer und Anleger in der Vergangenheit nicht ausgenommen gewesen. Schon vor etwa 80 Jahren bildete sich daher ein erstes Sicherungssystem zum Schutz von Spareinlagen. In den Anfangsjahren sah das Modell noch eine Selbstbeteiligung des Sparers mit 10% seines Kapitals vor und war auf umgerechnet etwa 20.000 Euro begrenzt. Das System ist in den letzten Jahren grundlegend modernisiert und verbessert worden.
Als Mitgliedsstaat der europäischen Union und des Euroraumes hat sich Österreich der Vereinbarung der Staatschefs der europäischen Union angeschlossen und die Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Anleger erhöht. Eine Selbstbeteiligung des Sparers ist nicht mehr vorgesehen. Damit sind Anleger innerhalb des Euroraumes vor Verlusten ihres Vermögens bis zu 100.000 Euro geschützt, egal in welchem der Euroländer sich ihre Bank befindet. Die in den einzelnen Ländern eingesetzten Instrumente unterscheiden sich jedoch voneinander. Österreich hat seine traditionellen Institutionen behalten und neu ausgerichtet.
Der Alpenstaat hat bereits im Vorfeld der europäischen Regelung eine leistungsfähige Einlagensicherung betrieben, die lediglich in einigen Eckdaten den neuen Verhältnissen angepasst werden musste. Sie besteht aus insgesamt 5 Säulen, die sich gegenseitig im Falle einer Bankenkrise unterstützen. Dabei handelt es sich um folgende Institutionen:
• Einlagensicherung der Banken und Bankiers,
• Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung,
• Sparkassen-Haftungs AG
• Schultze-Delitzsch Haftungsgenossenschaft
• Hypo-Haftungsgesellschaft
Die beiden letztgenannten Institutionen bedienen den Sektor der Volksbanken und der Hypothekenbanken, die anderen Bezeichnungen sind selbsterklärend. So bieten sich für Anleger 5 Absicherungsmechanismen aus unterschiedlichen Branchen von Bankhäusern. Damit sind die Risiken gut verteilt, denn ein komplettes Versagen aller Banken und aller Sicherungssysteme ist sehr unwahrscheinlich. Alle 5 Sicherungsinstitutionen haben ihren Sitz in der Hauptstadt Wien, wo sich das Finanzzentrum des Landes und der Regierungssitz befinden. Damit sind im Krisenfall kurze Wege und gute Handlungsfähigkeit garantiert.
Die Einlagensicherung nach österreichischem System bietet für Anleger Vorteile. Österreich hat seine Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Einlagensicherung nach den europäischen Vorgaben in Anlehnung an die deutsche Vorgehensweise gestaltet. Anlegern drohen somit keine Überraschungen durch eklatante Abweichungen oder andere Mechanismen.
Die Geltendmachung eventueller Ansprüche ist in der Landessprache abzuwickeln. Zwischen Deutschland und Österreich besteht keine Sprachbarriere, daher sind in der Bearbeitung und Abwicklung keine Schwierigkeiten zu erwarten. Für Frankreich, Italien oder die Niederlande würden sich an dieser Stelle Probleme und Übersetzungsbedarf ergeben, woraus höhere Kosten und größerer Zeitbedarf entstehen.
Die Anleger können für ihre Sparanlagen daher auf folgende Sicherheiten vertrauen:
• Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde,
• Sicherungssystem mit 5 beteiligten Säulen und
• Amtssprache ohne Sprachbarriere deutsch/österreichisch.
Anleger genießen für alle Einlagen auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten sowie die klassischen Sparbücher den Schutz der Einlagensicherung. Darüber hinaus gilt er für Girokonten und auf den jeweiligen Namen lautende Sparbriefe. Die Sicherung der Einlagen unterscheidet nicht zwischen Privatpersonen, Geschäftskonten oder öffentlichen Kassen. Sie bezieht sich auf die Art des geschützten Produktes. Nicht geschützt sind Schuldverschreibungen, Wertpapiere oder Genussrechte, sie müssen über andere Sicherungssysteme des Anlegerschutzes gegen einen drohenden Verlust gesichert werden.
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